Passende Betreuungsplätze für Kinder in Leipzig

Eltern und Erziehungsberechtigte müssen sich schon sehr früh Gedanken darüber machen, wo, wie und ab wann sie ihr Kind oder ihre Kinder außerhalb der Familie betreuen lassen. Die Betreuung von Kindern gehört zu den wichtigen Entscheidungen junger Familien. Deshalb ist es ratsam sich vorab zu überlegen, welche Erwartungen man als Elternteil an die möglichen Betreuungsformen stellt und welche Möglichkeiten den zu betreuenden Kindern geboten werden.

Grundsätzlich gibt es genug Plätze in Leipziger Kitas

In einer jährliche Bedarfsplanung wird der Bedarf an Plätzen in den Kindertagesstätten und in der Tagespflege analysiert. Diese Planung sagt aus, wie viele Kinder in welchen Altersgruppen in der Stadt Leipzig leben, für die Plätze in den Bereichen Kinderkrippe, Kindergarten, Hort sowie in der Kindertagespflege bereitzustellen sind. In den vergangenen Jahren ist die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze stetig gewachsen. Im Jahr 2014 wurden für knapp 83 Prozent der Kinder von 1-3 Jahren ein Platz in einer Krippe oder Tagespflege bereitgestellt. Für 92 Prozent der Kinder zwischen 3 und 7 Jahren konnte ein Platz im Kindergarten, sowie für 95 Prozent ein Platz im Hortbereich,  geplant und genutzt werden.

Rechtsanspruch auf Betreuung

Das Sozialgesetzbuch VIII und das Sächsische Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) regeln die Versorgung der zu betreuenden Kinder. Damit besteht seit 2013 auch ein Rechtsanspruch auf die Betreuung eines Kindes ab dem 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Für Kinder vom 1. bis zum 3. Lebensjahr kann dieser auch durch Tagespflege abgegolten werden. Der Bedarf ist in der Regel 6 Monate im Voraus bei der jeweiligen Wohnortgemeinde mit der Angabe der ausgewählten Einrichtung anzumelden, damit zum gewünschten Zeitraum ein Platz bereitgestellt werden kann. Ein Formular dazu erhalten die Eltern nach der Geburt ihres Kindes auf dem Standesamt Leipzig oder auf www.meinkitaplatz-leipzig.de.

Externe Kinderbetreuung kostet

Jedoch ist die Betreuung eines Kindes kostenpflichtig. Das SächsKitaG legt ebenfalls fest, dass Eltern einen Beitrag zur Finanzierung der Kosten der Kindertagesbetreuung leisten müssen. Diese Elternbeiträge fließen direkt an den Träger der Kindertageseinrichtung, in der das Kind betreut wird. Eltern mit geringem Einkommen oder mehreren Kindern können Frei- oder ermäßigte Plätze beantragen. In diesen Fällen übernimmt die Stadt Leipzig die nicht gezahlten Elternbeiträge. Für die Betreuung in einer Kindertagespflege gelten alle Beiträge in gleicher Weise.

Den passenden Betreuungsplatz finden

Haben die Erziehungsberechtigten das Formular „Bedarfsanmeldung für einen Kinderbetreuungsplatz“ bei der Stadt Leipzig, oder der jeweiligen Gemeinde, erfolgreich eingereicht, so sollten sie sich selbst aktiv um einen Platz kümmern. Bei der Suche nach dem passenden Betreuungsplatz kann ebenfalls das Portal www.meinkitaplatz-leipzig.de hilfreich sein. Gegebenenfalls kann man auch gleich via Internetseite einen freien Platz reservieren. Wenn möglich sollte man sich in der Einrichtung seiner Wahl aber persönlich vorstellen. Oft ist es gut, sich direkt vor Ort ein Bild vom Betreuungsangebot einer Kita zu machen. Bei einem kurzen Besichtigungstermin hat man die Chance die Einrichtung kennenlernen und nach frei werdenden Plätzen zu fragen. Bei neu entstehender Kitas kann, bei den Trägern, eine schriftliche Interessenbekundung für einen Platz abgegeben werden. Entsprechende Formulare kann man in der Regel beim jeweiligen Träger anfordern.

Hilfe und fachliche Beratung

Auch die Beraterinnen und Berater des Amts für Jugend, Familie und Bildung bieten eine intensive Beratung zur persönlichen Situation, sowie Unterstützung bei der Platzsuche an. Wer Fragen zum Verfahren hat oder bis spätestens acht Wochen vor dem Beginn des Betreuungsbedarfs noch keine Betreuungsmöglichkeit für sein Kind gefunden hat, kann die Sprechzeiten des Amts im Rathaus Wahren nutzen: dienstags 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr, donnerstags 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr. Eine Anmeldung zum Gespräch ist nicht erforderlich. Außerhalb dieser Zeiten kann man sich auch telefonisch beraten lassen. Hat man endlich einen Betreuungsplatz gefunden, schließt man mit der entsprechenden Einrichtung oder der Kindertagespflegeperson einen Betreuungsvertrag ab. Sollte es Probleme oder Fragen beim Abschluss des Vertrags geben, so kann man sich ebenfalls vertrauensvoll an das Amt für Jugend, Familie und Bildung wenden.