Falschparken in Leipzig: So teuer kann ein Parkverstoß werden

Vor allem in großen Städten wie Leipzig steht Parkraum nur bedingt zur Verfügung. Das kann für viele Autofahrer jedoch zum Verhängnis werden. Wer sein Auto hält oder parkt, wo es nicht erlaubt ist, muss mit einem Bußgeld rechnen. Tatsächlich sind Einnahmen aus Park- oder Halteverstößen für die Stadt Leipzig inzwischen zu einer festen Einnahmequelle geworden. Doch wie teuer können die „Knöllchen“ ausfallen?

Unsachgemäßes Parkverhalten kommt Autofahrern teuer zu stehen

Die Überraschung ist manchmal ziemlich groß. Bei der Rückkehr zum Fahrzeug wartet unter dem Scheibenwischer ein Bußgeld. Selbstverständlich können Autohalter gegen den Bescheid vorgehen. In diesem Rahmen ist es sinnvoll, mit einem Rechtsanwalt aus Leipzig zusammenzuarbeiten. Das macht immer dann Sinn, wenn der Strafzettel ungerechtfertigt oder fehlerhaft ist. In der Regel erfolgt das Verwarnungsgeld oder das Bußgeld über die Ermittlung des Kennzeichens. Dabei kann im Grunde die Strafe nur dem tatsächlichen Fahrer auferlegt werden. Die Feststellung, wer das Fahrzeug falsch geparkt hat, lässt sich allerdings nicht immer ermitteln. Daher muss der Fahrzeughalter für die Gebühren aufkommen. Das ist in Paragraf 25a der StVG festgehalten. Dieser besagt, dass der Fahrzeughalter die Kosten des Verfahrens tragen muss, wenn nicht bei Verjährung ein tatsächlicher Fahrer ermittelt werden kann. Ein normales „Knöllchen“ kostet ungefähr 15 Euro. Steht das Fahrzeug hingegen in einer Feuerwehreinfahrt oder in einer Fußgängerzone, kann das Strafgeld höher sein und bis zu 35 Euro betragen.
Dauerhaftes Falschparken kann somit durchaus den eigenen Geldbeutel belasten. Daher ist es wichtig, Vorkehrungen zu treffen und sein Fahrzeug nur dort zu parken, wo es auch erlaubt ist.

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Einspruch bei Strafzettel einlegen - das ist möglich

Tatsächlich ist ein Einspruch bei Strafzetteln durchaus möglich. Wer in Leipzig und Umgebung ein Bußgeld wegen Falschparkens erhalten hat, muss jedoch ein paar Richtlinien beherzigen.

  • Autohalter können die Zahlung des Strafzettels verweigern. Sie legen fristgerecht Einspruch ein und senden diesen an die zuständige Bußgeldbehörde.
  • Ebenso ist es möglich, vom Recht auf Anhörung Gebrauch zu machen. Hierfür ist ein Anhörungsbogen auszufüllen, in dem die Angaben zum Vorwurf widerlegt werden.

Ist die Bußgeldstelle allerdings mit den Ausführungen des Fahrzeughalters nicht einverstanden, kommt es dennoch zu einem Bußgeldverfahren. Es können demnach weitere Gebühren entstehen, die auf das Verwarnungsgeld kommen. Diese liegen ungefähr bei 30 Euro zuzüglich der Auslagen. Es ist ratsam, bei einem Einspruch wegen Falschparkens in Leipzig den Kosten-Nutzen-Faktor genau im Auge zu behalten. Wer sich unsicher ist, informiert sich bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht und lässt sich ausführlich beraten. In einigen Fällen kann es durchaus sinnvoll sein, das Bußgeld anzuerkennen und sich somit Ärger sowie weitere Kosten zu ersparen.

Das können Empfänger von Bußgeldern tun

Ob wegen Falschparkens oder anderen Verkehrsdelikten - Betroffene sollten zunächst Ruhe bewahren, den Vorwurf genau kontrollieren und sämtliche Angaben überprüfen. Bestehen berechtigte Zweifel gegen den Vorwurf, ist Widerspruch angebracht. Dafür haben Autohalter in der Regel zwei Wochen nach Eingang des Bußgeldes Zeit. Der Einspruch ist immer schriftlich einzureichen. Für die Formulierung sind ein paar Regeln zu beachten. Neben dem Aktenzeichen aus dem Bußgeldbescheid sind Namen, Tathergang und Summe des Bußgeldes einzubeziehen. Die Entscheidung wird anschließend von der Bußgeldbehörde gefällt. Es kann ebenso eine Weiterleitung des Verfahrens zur Staatsanwaltschaft erfolgen.