Krankfeiern rund um Weihnachten: Wie sich Arbeitgeber wehren können

Mit der Weihnachtszeit und dem Wechsel ins neue Jahr gönnen sich viele Arbeitnehmer in Leipzig und Sachsen ihren wohlverdienten Urlaub. Hierneben ist der Verdacht vieler Chefs groß, dass auch ohne Einreichen eines Urlaubsantrags manche Mitarbeiter sich einige zusätzliche freie Tage gönnen. Eine Krankmeldung zur Weihnachtszeit und in den Wintermonaten ist keine Seltenheit, leider wird in einzelnen Fällen krank gefeiert und so der Urlaub verlängert. Arbeitgeber können sich hiergegen durch eigene Ermittlungen gegen Arbeitskräfte wehren, allerdings muss es hierfür konkrete Anhaltspunkte geben. 



Was ist als Vorgehensweise überhaupt erlaubt? 


In Zeiten von Datenschutz und Diskussionen um den Überwachungsstaat ist eine Observation von Mitarbeitern nur unter sehr strikten Rahmenbedingungen möglich. Schnell überschreiten Arbeitgeber hier ihre Grenzen und übersehen, dass so eventuelle Beweismittel nicht vor einer Gerichtsverhandlung gegen einen krankfeiernden Mitarbeiter standhalten. 



Vielen Arbeitgebern geht es zunächst nur um die Sicherheit, ob bestimmte Mitarbeiter wirklich krank sind oder sich einige freie Tage gönnen. Bei der Nachfrage nach Jobs in der Leipziger Wirtschaft ist das Interesse verständlicherweise groß, mit einem motivierten und ehrlichen Personal zusammenarbeiten zu wollen. Die Bewertung des Blaumachens ist nicht immer eindeutig, beispielsweise sind Spaziergänge an der frischen Luft für die Gesundheit oft förderlich und kein Indiz gegen eine vorgespielte Krankheit.



Zusammenarbeit mit einer Detektei als Lösung? 


Um als Arbeitgeber überhaupt eine Observation im rechtlich erlaubten Rahmen durchzuführen, ist die Zusammenarbeit mit einer Detektei in Leipzig als professionellem Partner zu empfehlen. Jede seriöse Detektei kann die aktuelle Rechtslage korrekt einschätzen und so vorgehen, wie es der Gesetzgeber bei der Ermittlungsarbeit eines Privatdetektivs erlaubt.



Hierbei greifen Detektive nicht auf Sondermittel wie das Abhören von Telefonaten oder ähnlichen Methoden zurück, wie es mancher TV-Krimi suggeriert. Dies wäre illegal und würde keine rechtlich verwertbaren Beweismittel hervorbringen. Eine vertrauliche und dezente Vorgehensweise erfahrener Detektive hilft dennoch, Schaden von der Leipziger Wirtschaftslandschaft abzuwenden und einige schwarze Schafe unter den Mitarbeitern unserer einheimischen Unternehmen aufzudecken. 


Das Gesetz genauso wie das eigene Interesse wahren



Ein konkreter Verdacht ist eine wichtige Voraussetzung, damit Arbeitgeber überhaupt eine Observation einleiten sollten. Dieser Verdacht kann durch häufige Krankheitsfälle der Vergangenheit begründet sein, die gelegentlich nicht ausreichend oder gar nicht über Atteste belegt wurden. In extremen Fällen werden sogar falsche Atteste ausgestellt, was einen Arzt seine Approbation kosten kann. Hält das gesammelte Beweismittel einer Gerichtsverhandlung stand, ist eine fristlose Kündigung beim Krankfeiern gerechtfertigt. Ob zur Weihnachtszeit oder ganzjährig: Ein offenes und ehrliches Gespräch ist in vielen Fällen der bessere Weg und säht kein Misstrauen.

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