Kosteneffizienz mit modernem Flottenmanagement steigern

Kosteneffizienz ist ein unternehmerisches Dauerthema - auch und vor allem dann, wenn es um die Implementierung neuer Technologien geht. Im Bereich der Fuhrparksteuerung besteht eine solche Technologie in der softwarebasierten Erhebung und Analyse diverser Fahrzeugdaten. Und freilich stellt sich dabei auch die Frage nach der Kosteneffizienz etwaiger Softwarelösungen, die solch ein modernes Fuhrparkmanagement ermöglichen sollen bzw. wollen. Was steckt dahinter?

Flottenmanagement

Sei es ein Paket- oder Pflegedienst, ein Taxiunternehmen oder ein Pizza-Lieferservice - in allen genannten Fällen basiert das Hauptgeschäft auf einer Fahrzeugflotte, die - von Fall zu Fall mal länger oder mal kürzer - intensiv im Einsatz ist. Neben den Mitarbeiterkosten generiert sie einen Großteil der Unternehmensausgaben. Doch während Lohn-, Sprit- und Materialkosten aufgrund der damit verbundenen formalen Abwicklung (es gibt (Ab-)Rechnungen und Belege) verhältnismäßig gut kontrolliert werden können, trifft dies auf das jeweilige Fahrerverhalten nicht zu. wer weiß schon, wie gut oder schlecht die Fahrer mit den Fahrzeugen umgehen? Werden Fahrzeuge womöglich unerlaubt für private Zwecke genutzt? Und wird eventuell für bestimmte Routen unnötig viel Zeit aufgewandt, da Umwege gefahren oder Zeit gar vertrödelt wird? All dies lässt sich nur dann klären, wenn man entsprechende Daten über das konkrete Fahrverhalten zur Verfügung hat und es entsprechend auswerten kann. Genau das sollen moderne Flottenmanagementsoftwaresysteme ermöglichen.

Wie funktioniert ein Flottenmanagementsystem?

Heute gibt es so einige Fuhrparkmanagementprogramme auf dem Markt (beispielsweise das der Firma Ctrack). Gemeinsam ist ihnen, dass sie im Wesentlichen zunächst einmal auf Fahrzeugortung setzen. Die Fahrzeugortung findet dabei via GPS statt. Ein entsprechendes Gerät, das in den Fahrzeugen verbaut ist, erfasst, speichert und sendet Positionsdaten eines konkreten Vehikels und erlaubt es somit, den konkreten Routenverlauf genau zu rekonstruieren. Die meisten modernen Softwarelösungen im Bereich des Flottenmanagements bleiben jedoch bei Weitem nicht bloß bei der Erfassung von Positionsdaten stehen. Vielmehr werden auch technische Daten des Fahrzeugs erhoben und in die Analyse miteinbezogen. An ihnen lassen sich dann etwa präzise Aussagen über das Beschleunigungs- und Bremsverhalten eines Fahrers treffen bzw. die Anzahl der insgesamt eingelegten Stopps und Starts objektiv nachvollziehen. Es liegt auf der Hand, dass die Geschäftsführung damit freilich ein starkes Argumentations- und Kontrollinstrument auf ihrer Seite hat und bei Auffälligkeiten in den Daten ein Gespräch mit den jeweiligen Fahrern suchen kann, das gleichsam evidenzbasiert ist. Neben den Ortungsdaten und technischen Informationen, können manche Systeme dem Disponenten ferner gar rechnergestützte Auftragsvorschläge unterbreiten. Die Hauptziele eines softwarebasierten Fuhrparkmanagements lassen sich somit wie folgt zusammenfassen: Unterstützung und Entlastung des Disponenten, optimierte Flottensteuerung und, damit verbunden, Kostensenkung.

Rechtliche Aspekte der Vollüberwachgung

Wie die Kosteneffizienz, so ist auch der Datenschutz ein Dauerthema für jeden Unternehmer. Und im Falle einer softwaregestützten Flottensteuerung ist dies offensichtlich von höchster Relevanz. Denn eine solche Praktik basiert natürlich auf einer mehr oder weniger Vollüberwachung der Fahrzeugführer, und dies beißt sich mit dem Persönlichkeitsrecht der Fahrer sowie - etwa im Falle eines Taxiunternehmens - mit dem Persönlichkeitsrecht weiterer Fahrzeuginsassen. Zudem ist bereits aus den vor mehr als einem Jahrhundert durchgeführten berühmten Studien Frederick Taylors zur wissenschaftlichen Betriebsführung („Taylorismus“) bekannt, dass eine rigide Vollkontrolle des Personals nicht immer zu den gewünschten Ergebnissen führt und das Personal aufgrund des in der Überwachung zum Ausdruck kommenden Misstrauens sich dazu geneigt zeigen kann, anderweitige Autonomiespielräume zu suchen. Insofern ist es bei der Implementierung eines wirklich nachhaltig ausgerichteten Flottenmanagementsystems essentiell, die Datenschutzinteressen der Arbeitnehmer zu wahren und sie im Rahmen einer Betriebsvereinbarung oder des Arbeitsvertrages in beidseitigem Einvernehmen zu regeln. Ein heimliches Tracking ist datenschutzrechtlich hingegen illegal. 

 

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