Die Haftpflichtversicherung: ein Muss für jeden

Ein Sprichwort besagt, dass Haftpflicht Bürgerpflicht sei. Hinter diesen Worten steckt viel Weisheit, denn wer das Eigentum anderer Menschen beschädigt, muss selbst dafür aufkommen. Ein Brandloch im Kleidungsstil oder die heruntergefallene Vase sind zwar schnell ersetzt. Erleidet ein anderer Mensch jedoch dauerhaft einen Schaden, drohen schlimmstenfalls lebenslange Zahlungen. In diesen Fällen tritt die Haftpflichtversicherung ein.

Die Haftpflichtversicherung gilt für die ganze Familie

Versicherungsunternehmen wickeln in einem entstandenen Haftpflichtfall die Forderungen der geschädigten Partei ab. Diese Police ist im Regelfall für die ganze Familie gültig – sogar für Kinder,  die noch nicht verheiratet sind und sich in der ersten Ausbildung befinden. Laufende Verträge können ohne Rücksichtnahme auf Kündigungsfristen zusammengelegt werden. Hierbei gilt die Regelung, dass ältere Verträge zumeist Vorrang haben.

Die Versicherungssumme nicht zu gering ansetzen

Wer eine Haftpflichtversicherung der DA Direkt oder anderer Versicherungsgesellschaften abschließt, sollte eine Versicherungssumme von mindestens drei Millionen Euro vereinbaren. Diese Summe muss besonders hoch gewählt werden, damit Personenschäden im Versicherungsfall ebenfalls abgedeckt sind. Versicherungsexperten raten generell davon ab, dass Sach- und Personenschäden über verschiedene Summen abgedeckt werden. Empfehlenswert sind Versicherungsabschlüsse über Pauschalbeträge, deren Prämien eventuell über eine Selbstbeteiligung reduziert werden können. Eine Haftpflichtversicherung kann zu relativ günstigen Tarifen abgeschlossen werden. Laut Aussagen der Stiftung Warentest sind sehr gute Tarife bereits ab 50 Euro pro Jahr erhältlich. Generell gilt die Regel, dass die Tarifpreise mit der Höhe der Versicherungssumme ansteigen. Einer der wichtigsten Kostenfaktoren ist die Ausfalldeckung.

Unerlässlich: die Forderungsausfalldeckung

Diese Forderungsausfalldeckung ist ein wichtiger Aspekt einer jeder Haftpflichtversicherung. Denn bei diesem Vertragsbestandteil zahlt die eigene Versicherung auch dann, wenn Versicherungsnehmer selbst geschädigt werden und die Gegenseite die damit verbundenen Kosten nicht aufbringen kann. Da Kinder bis zu sieben Jahren nicht als schuldfähig gelten, können die Jungen und Mädchen auch offiziell keine Schäden verursachen. Tragen die Kinder dennoch zu einem Schaden bei, übernimmt die Haftpflicht die Kosten im Regelfall nicht. Ausnahmen werden nur dann bewilligt, wenn die Eltern nachweisen können, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Diese Theorie mag zwar im ersten Moment etwas skurril erscheinen. Aber dennoch sieht der Gesetzgeber genau diese Regelung vor. Im Straßenverkehr erweitern sich ähnliche Regelungen sogar auf bis zu zehn Jahre alte Kinder. In diesem Fall werden Kinder bis zu zehn Jahren als deliktunfähig eingestuft. Zahlreiche Versicherungsunternehmen offerieren jedoch Klauseln, durch welche durch Kinder verursachte Schäden mit abgesichert werden können. Diese sogenannte Kinderschadensklausel spart im Einzelfall viel Geld.

Was tun im Schadensfall?

Grundsätzlich müssen Versicherungsnehmer sämtliche Schäden sofort melden. Auf diesem Wege sind die Versicherungsgesellschaften von Anfang an über die Geschehnisse informiert. Diese Meldepflicht ist vor allem aus dem Grund wichtig, weil die Police nicht nur bei berechtigten Ansprüchen die Kosten trägt. Außerdem verteidigen die Versicherungsgesellschaften ihre Klientel auch bei Ansprüchen auf unberechtigte Forderungen – wenn nötig auch vor Gericht. Je genauer eine Versicherung über Vorfälle informiert ist, desto hilfreicher kann deren Unterstützung sein. Grundsätzlich wird Versicherungsnehmern angeraten, niemals schon einen Teil der Schulden zu bezahlen oder die Schadenssummen partiell zu tilgen. Bei dieser Handlungsweise wird der Verlust des Versicherungsschutzes riskiert.

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