Flugausfall: was tun?

Endlich frei. Die Koffer sind gepackt und die Flugreise ist längst geplant. Auch Geschäftsleute sind auf den Luftverkehr angewiesen, um schnell und unkompliziert von einem Termin zum nächsten zu gelangen. Doch was tun, wenn das Flugzeug ausfällt? Natürlich haben Flugreisende in diesem Fall Rechte, jedoch auch Pflichten.

Flugausfall

Zahlreiche Flugabsagen zur Hauptsaison

In diesem Jahr waren Verspätungen oder gar Flugausfälle auf zahlreichen deutschen Flughäfen Gang und Gebe. Zur Hauptreisezeit im Hochsommer häuften sich Flugabsagen oder Verspätungen. Flugreisende des Flughafens Leipzig/Halle kritisierten das Krisenmanagement. Ein Lufthansa Flugausfall oder gecancelte Flüge von Unternehmen wie Eurowings zogen den Ärger betroffener Passagiere auf sich. Sicherlich sind diese Szenarien für viele Flugreisende ein Alptraum. Doch es gibt Möglichkeiten, seine Rechte geltend zu machen.

Allgemeine Regelungen der Europäischen Fluggastrechteverordnung

Jede Airline ist berechtigt, ihre eigenen Regeln über den Umgang mit Flugverspätungen oder Flugausfällen aufzustellen. Allerdings existiert für Flugreisende aus der EU die sogenannte Europäische Fluggastrechteverordnung, der zufolge jedem Passagier bei einem Flugausfall oder Verspätungen spezielle Versorgungsleistungen zustehen. Dieser Service schließt neben kostenfreien Mahlzeiten und Getränken einen Zugang zu Kommunikationsmitteln sowie im Bedarfsfall eine Unterbringung in Hotels ein. Weiterhin sind Flugunternehmen verpflichtet, den Flug so schnell wie möglich nachzuholen oder für eine alternative Transportmöglichkeit zum Zielflughafen zu sorgen. Diese Leistungen müssen unabhängig vom Grund der Flugabsage geliefert werden. Die Schuldfrage spielt hingegen bei Forderungen nach finanziellen Entschädigungen eine wichtige Rolle.

Voraussetzungen für die Geltendmachung finanzieller Forderungen

Eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt einer finanziellen Entschädigung ist die Einhaltung einer 14-Tages-Frist. Fluggäste dürfen Entschädigungsleistungen nur dann geltend machen, wenn Flugausfälle nicht 14 Tage vor dem geplanten Termin veröffentlicht werden und sich die Verspätung am Zielort auf mindestens drei Stunden beläuft. Als weitere Voraussetzung muss die Airline die Verspätung bzw. den Ausfall selbst verschuldet haben. Ein Streik des Flugpersonals oder höhere Mächte wie unvorhersehbare Wetterphänomene gelten nicht als selbst verschuldeter Grund.

Die Höhe der Ausgleichszahlungen hängt von verschiedenen Faktoren ab.

In diesem Fall dürfen Betroffene neben Erstattungskosten für Flugtickets oder alternative Beförderungsoptionen auf Ausgleichszahlungen von 125 bis 600 Euro hoffen. Die Höhe dieser Kostenaufwendungen hängt von der Entfernung der Reiseziele sowie der Flugdauer ab. Kurzfristige Änderungen des Flugplans werden ebenfalls durch Angebote für Ersatzflüge beeinflusst. Eine Faustregel besagt: je eher Flugreisende durch die Airline über Verspätungen oder Ausfälle informiert werden, desto größere Differenzen zur gebuchten Flugzeit müssen Passagiere tolerieren. Eine genaue Definition bereits erwähnter außergewöhnlicher Umstände ist nicht möglich. Allerdings werden schlechte Witterungsverhältnisse wie Stürme generell als plausible Gründe bewertet.

Pflichten der Flugreisenden

Wer bei einem Flugausfall Rechte geltend machen möchte, muss zwingend pünktlich am Flughafen erscheinen. Auch wenn Passagiere bereits im Vorfeld über Ausfälle informiert wurden, müssen sie anwesend sein, falls kurzfristig Ersatzflüge zur Verfügung stehen. Die Luftdrehkreuze dürfen durch Fluggäste erst dann wieder verlassen werden, wenn Flugunternehmen zustimmen oder den Transport in ein Hotel veranlassen. Zudem sind Flugreisende eigenständig zur Geltendmachung ihrer Ansprüche verpflichtet, indem sie hierzulande eine Drei-Jahres-Frist für diese Forderung einhalten.

Das Risiko minimieren: durch diese Maßnahmen

Vor Situationen wie diesen ist zwar kein Fluggast zu 100 Prozent gefeit. Dennoch gibt es Maßnahmen, das Risiko eines Flugausfalls oder der Verspätung zu minimieren. Beispielsweise ist es sinnvoll, sich vor Flugantritt über angekündigte Streiks der jeweiligen Flugunternehmen zu informieren. Ein Blick auf die jeweilige Wetterlage in der Reiseregion ist ein weiterer Anhaltspunkt, um Risiken für einen Flugausfall in etwa abzuschätzen. Eine der wichtigsten Vorbereitungsmaßnahmen nehmen Betroffene vor, indem sie das Handy bereithalten, Kontaktdaten der Fluggesellschaften vermerken sowie die Telefonnummer der lokalen Botschaft notieren. Auf Nummer sicher gehen außerdem die Personen, die sich für eine Reiseversicherung entscheiden. Trotz all dieser Maßnahmen ist ein Flugausfall zwar unerfreulich. Allerdings halten sich finanzielle Belastungen für Fluggäste dank des EU-Rechts in Grenzen. Wer gut informiert ist und die Airline im Bedarfsfall frühzeitig kontaktiert, sieht dennoch einer entspannten Flugreise entgegen.

Zurück